Verena Engert

Psychologische Psychotherapeutin für Erwachsene

 

Therapieablauf

Verena Engert

Psychologische Psychotherapeutin für Erwachsene

 

Therapieablauf

Von der Idee zum Therapieziel:

Kontakt

aufnahme

E

Zunächst kontaktieren Sie mich und wir telefonieren kurz. Hier informiere ich Sie darüber, dass ich keine Kassenzulassung habe. Aktuell kann ich jedoch als Vertretung von Frau Stefanie Haubold auch Behandlungen für gesetzlich Versicherte anbieten:

Frau Haubold hat eine Kassenzulassung und ist psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie Erwachsene. Als ihre Sicherstellungsassistentin stelle ich während ihrer Abwesenheit ihren kassenärztlichen Versorgungsauftrag sicher.

Außerdem werde ich auch weiterhin Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen behandeln. Als Privatpatient*in ist es meist hilfreich sich vorab zu informieren, welche Rahmenbedingungen ihre Kasse vorgibt. Siehe auch -> Kosten

Sie brauchen keinen Überweisungsschein vom Arzt.

Info: Eine Kassenzulassung bedeutet, dass ein/e Therapeut*in über Ihre Versichertenkarte abrechnen darf. Ohne diese Zulassung kann sie/er nur über die Kostenerstattung mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Ein/e Sicherstellungsassistent*in eines Therapeuten / einer Therapeutin mit Kassenzulassung kann ebenfalls über Ihre Versichertenkarte abrechnen. Die fachliche Qualifikation der Therapeut*innen mit und ohne Kassenzulassung ist identisch.

Kontakt

aufnahme

Zunächst kontaktieren Sie mich und wir telefonieren kurz. Hier informiere ich Sie darüber, dass ich keine Kassenzulassung habe. Aktuell kann ich jedoch als Vertretung von Frau Stefanie Haubold auch Behandlungen für gesetzlich Versicherte anbieten:

Frau Haubold hat eine Kassenzulassung und ist psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie Erwachsene. Als ihre Sicherstellungsassistentin stelle ich während ihrer Abwesenheit ihren kassenärztlichen Versorgungsauftrag sicher.

Außerdem werde ich auch weiterhin Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen behandeln. Als Privatpatient*in ist es meist hilfreich sich vorab zu informieren, welche Rahmenbedingungen ihre Kasse vorgibt. Siehe auch -> Kosten

Sie brauchen keinen Überweisungsschein vom Arzt.

Info: Eine Kassenzulassung bedeutet, dass ein/e Therapeut*in über Ihre Versichertenkarte abrechnen darf. Ohne diese Zulassung kann sie/er nur über die Kostenerstattung mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Ein/e Sicherstellungsassistent*in eines Therapeuten / einer Therapeutin mit Kassenzulassung kann ebenfalls über Ihre Versichertenkarte abrechnen. Die fachliche Qualifikation der Therapeut*innen mit und ohne Kassenzulassung ist identisch.

Therapie

ablauf

E

Bei einem ersten persönlichen Kontakt lernen wir uns kennen, Sie berichten, was Sie zu mir führt, wir klären Formalitäten und überlegen gemeinsam, welche Therapieziele für Sie passen können. Danach können Sie sich natürlich entscheiden, ob Sie weitere Termine wahrnehmen wollen. In den darauffolgenden Sitzungen werden die Therapieziele konkretisiert, Diagnostik durchgeführt und mit der Therapie begonnen.

Man unterscheidet Kurzzeittherapie und Langzeittherapie, wobei Kurzzeit 10 – 24 Sitzungen entspricht, während Langzeit 45 – 80 Sitzungen betragen kann. Die Anzahl der Sitzungen hängt von der Problemstellung und der Erkrankung bzw. dem Schweregrad der Erkrankung ab.

Wie lange Ihre Therapie in etwa dauert, besprechen wir gemeinsam, wobei sich dies auch während der Therapie noch einmal verändern kann. Daher werden wir regelmäßig die gemeinsam besprochenen Ziele überprüfen.

Während der Therapie werden Sie die Inhaltshoheit und ich die Methodenhoheit behalten, d.h. Sie geben vor, um was es geht und ich werde vorschlagen, wie wir es bearbeiten.  

 

Jede Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.

 

Therapie

ablauf

Bei einem ersten persönlichen Kontakt lernen wir uns kennen, Sie berichten, was Sie zu mir führt, wir klären Formalitäten und überlegen gemeinsam, welche Therapieziele für Sie passen können. Danach können Sie sich natürlich entscheiden, ob Sie weitere Termine wahrnehmen wollen. In den darauffolgenden Sitzungen werden die Therapieziele konkretisiert, Diagnostik durchgeführt und mit der Therapie begonnen.

Man unterscheidet Kurzzeittherapie und Langzeittherapie, wobei Kurzzeit 10 – 24 Sitzungen entspricht, während Langzeit 45 – 80 Sitzungen betragen kann. Die Anzahl der Sitzungen hängt von der Problemstellung und der Erkrankung bzw. dem Schweregrad der Erkrankung ab.

Wie lange Ihre Therapie in etwa dauert, besprechen wir gemeinsam, wobei sich dies auch während der Therapie noch einmal verändern kann. Daher werden wir regelmäßig die gemeinsam besprochenen Ziele überprüfen.

Während der Therapie werden Sie die Inhaltshoheit und ich die Methodenhoheit behalten, d.h. Sie geben vor, um was es geht und ich werde vorschlagen, wie wir es bearbeiten.  

 

Jede Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.