Dipl.-Psych.
Hedwig Walter
Kosten
Kostenübernahme
Private Kassen
Sie können sich die Behandlungskosten von Ihrer privaten Versicherung erstatten lassen, wenn Ihr Krankenversicherungstarif eine Psychotherapie umfasst. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie sich bereits vorab informieren, welche Rahmenbedingungen Ihre Kasse vorgibt.
Mögliche Fragen könnten sein:
- Umfasst mein Krankenversicherungstarif eine Psychotherapie (Verhaltenstherapie) bei einer psychologischen Psychotherapeutin?
- Ist die vorherige Beantragung der Psychotherapie erforderlich?
- Welchen Umfang (Stundenanzahl, ggf. jährlich) darf die Psychotherapie haben?
- Gibt es andere Bedingungen/Begrenzungen?
- Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Tarif?
Beihilfe
Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, übernehmen die Beihilfestellen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragsstellung. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahler
Für Selbstzahler richten sich die Kosten für Psychotherapie und psychologische Beratung bzw. Coaching nach dem Gebührenkatalog für Psychotherapeut*innen (GOP).
Kostenerstattungsverfahren für Gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten bei mir für den Fall, dass Sie bei Psychotherapeut*innen mit kassenärztlicher Abrechnungsgenehmigung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Platz bekommen (unzumutbar sind in der Regel Wartezeiten von mehr als 3 Monaten). Sollten Sie keine zeitnahe Zusage einer Psychotherapeut*in mit Kassenzulassung bekommen, können Sie nach § 13 Abs. 3 SGB V bei Ihrer Kasse einen Antrag auf Erstattung der Behandlungskosten bei mir stellen.
Rufen Sie mich bei Interesse an, so dass ich Sie genauer über den Ablauf informieren und Sie bei den Formalitäten unterstützen kann.
Gerne können Sie sich vorab über das DPtV-Kosten-Faltblatt informieren.