M.A. Päd.

Elisabeth Lechner

Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin

Kostenübernahme Psychotherapie

M.A. Päd.

Elisabeth Lechner

Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin

Kostenübernahme Psychotherapie

Kostenübernahme

Auf Grund meiner Zulassung durch die kassenärztliche Vereinigung werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenkassen übernommen. Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Nach Rücksprache mit Ihnen übernehme ich gerne den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung. Beim Erstkontakt und jeweils zu Beginn eines Quartals ist die Versichertenkarte Ihres Kindes erforderlich. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Bei privaten Krankenversicherungen gelten individuelle Bestimmungen, über die Sie sich bitte bis spätestens zum Beginn der Therapie informieren sollten. Alle erforderlichen Unterlagen für die Kostenübernahme erhalten Sie nach einer Kontaktaufnahme in der Regel direkt von Ihrer Versicherung und leiten diese bitte an mich weiter.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung auch selbst tragen. Einen entsprechenden Kostenvoranschlag nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten stelle ich Ihnen im Rahmen der probatorischen Sitzungen zur Verfügung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Nach Rücksprache mit Ihnen übernehme ich gerne den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung. Beim Erstkontakt und jeweils zu Beginn eines Quartals ist die Versichertenkarte Ihres Kindes erforderlich.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Bei privaten Krankenversicherungen gelten individuelle Bestimmungen, über die Sie sich bitte bis spätestens zum Beginn der Therapie informieren sollten. Alle erforderlichen Unterlagen für die Kostenübernahme erhalten Sie nach einer Kontaktaufnahme in der Regel direkt von Ihrer Versicherung und leiten diese bitte an mich weiter.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung auch selbst tragen. Einen entsprechenden Kostenvoranschlag nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten stelle ich Ihnen im Rahmen der probatorischen Sitzungen zur Verfügung.