Dipl.-Soz. Päd.
Manon Reichel-Holdmann
Kosten
Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenversicherung: NUR FÜR KINDER UND JUGENDLICHE und deren Bezugspersonen
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen und deren Bezugspersonen. Nach Rücksprache mit Ihnen übernehme ich gerne den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung. Beim ersten Kontakt und jeweils zu Beginn eines Quartals ist die Versichertenkarte erforderlich.
Private Krankenversicherung und Beihilfe: NUR FÜR KINDER UND JUGENDLICHE und deren Bezugspersonen
Bei privaten Krankenversicherungen gelten individuelle Bestimmungen, über die Sie sich bitte bis spätestens zu Beginn der Therapie informieren sollten. Alle erforderlichen Unterlagen für die Kostenübernahme erhalten Sie nach einer Kontaktaufnahme in der Regel direkt von Ihrer Versicherung und leiten diese bitte an mich weiter.
Selbstzahler|innen & Erwachsene
Selbstverständlich können Sie die Kosten der psychotherapeutischen auch selbst tragen. Einen entsprechenden Kostenvoranschlag nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) stelle ich Ihnen im Rahmen der ersten Sitzungen zur Verfügung.