Verena Heydler

Psychologische Psychotherapeutin für Erwachsene

 

Kostenübernahme Psychotherapie

Verena Heydler

Psychologische Psychotherapeutin für Erwachsene

 

Kostenübernahme

Kostenübernahme

Selbstzahler

Es besteht selbstverständlich auch immer die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall besteht ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir als Therapeutin. Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) festgelegt.

Vorteile bei Selbstzahlung:

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Konzentration auf das Wesentliche

Jegliche Bürokratie in Form von Anträgen, Formularen oder Gutachten entfällt.

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Umfassende Diskretion und Unabhängigkeit

Keine Dokumentation Ihrer Daten bei der Krankenkasse oder anderen offiziellen Behörden, die Ihnen in der Zukunft Komplikationen im Arbeitsleben (z.B. Verbeamtung) oder bei der Aufnahme von Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung) bereiten können. Bei privat finanzierter Psychotherapie sind weder Sie noch ich verpflichtet, hierzu gegenüber Versicherungen Angaben zu machen.

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Volle Kontrolle:

Die Anzahl und Häufigkeit der Therapiestunden kann selbst bestimmt werden und wird nicht durch die Krankenkasse begrenzt.

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Keine Sperrfrist:

Die übliche 2-jährige Sperrfrist für Kassenpatienten nach abgeschlossener / abgebrochener Therapie entfällt.

Vertretung Frau Stefanie Hilgärtner (alle Kassen)

Vertretung Frau Stefanie Hilgärtner (alle Kassen)

Aktuell kann ich als Vertretung von Frau Stefanie Hilgärtner auch Behandlungen für gesetzlich Versicherte anbieten:

Frau Hilgärtner hat eine Kassenzulassung und ist psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie Erwachsene. Als ihre Sicherstellungsassistentin stelle ich während ihrer Abwesenheit ihren kassenärztlichen Versorgungsauftrag sicher.

Gesetzliche Krankenkassen

Da ich zwar staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin bin, jedoch keinen Kassensitz habe und daher als Privatpraxis gelte, kann die Therapie nicht ohne Weiteres über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.

Wegen der unzumutbar langen Wartezeiten und der stark eingeschränkten Wahlfreiheit haben in der Vergangenheit viele gesetzlich Versicherte eine Behandlung in einer Privatpraxis beantragt und auch bewilligt bekommen. Eine zügige Behandlung von gesetzlich Versicherten war vor dem 1.04.2017 zu identischen Kosten und Konditionen durch Abrechnung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren auch in Privatpraxen möglich. Auf diese Weise konnten Kassenpatienten in dringenden Fällen schnell und relativ unkompliziert die benötigte Hilfe in Anspruch nehmen. Bedauerlicherweise werden Anträge auf Kostenerstattung von den gesetzlichen Kassen nun unter Berufung auf die Psychotherapie-Richtlinie häufig abgelehnt.

Um bestmögliche Chancen auf Kostenerstattung zu bekommen, bitten Sie Ihre Krankenkasse um eine Beratung, am besten schriftlich. Sie sollten erfragen, welche Vorgaben Sie erfüllen und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Dies kann je nach Kasse unterschiedlich sein.

Weitere hilfreiche Infos zum Vorgehen beim Kostenerstattungsverfahren finden Sie beispielsweise unter Kassenwatch.de -> Hinweise für Patient*innen.

Vertretung Frau Stefanie Hilgärtner (alle Kassen)

Aktuell kann ich als Vertretung von Frau Stefanie Hilgärtner auch Behandlungen für gesetzlich Versicherte anbieten:

Frau Hilgärtner hat eine Kassenzulassung und ist psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie Erwachsene. Als ihre Sicherstellungsassistentin stelle ich während ihrer Abwesenheit ihren kassenärztlichen Versorgungsauftrag sicher.

Private Kassen

Sie können sich die Psychotherapie von der privaten Versicherung erstatten lassen, soweit Ihre vertraglichen Konditionen ambulante Psychotherapie miteinschließen. Die Kostenerstattung ist bei vielen Krankenkassen genehmigungspflichtig. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob ein Antrag für die Kostenübernahme notwendig ist und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung Psychotherapie trägt. Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) festgelegt.

Grundsätzlich gilt: als privat Versicherte*r schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit mir als Therapeutin ab. Das bedeutet, dass ich Ihnen das Honorar für erbrachte Leistungen in Rechnung stelle. Sie wiederum haben einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen, der regelt, welche Leistungen die Krankenkasse Ihnen erstattet und unter welchen Bedingungen (z.B. Antrag). Sollte für die Kostenerstattung ein Antrag erforderlich sein, unterstütze ich Sie gerne bei der Antragsstellung.

Beihilfe

Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, übernehmen die Beihilfestellen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragsstellung. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.

Ausfallhonorar

Sollten Sie einen vereinbarten Termin weniger als 24 Stunden vorher absagen, so dass ich den Termin nicht mehr anderweitig vergeben kann, stelle ich unabhängig vom Grund der Absage ein Ausfallhonorar von 60€ in Rechnung.